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ICRA (Internet Content Rating Association)
- ICRA verfolgt zum Jugendschutz im Internet das Konzept des Self-Labeling.
- Der Anbieter einer Website beschreibt anhand eines Fragenkataloges, was auf seiner Website zu sehen ist in Bezug auf Themen wie etwa Nacktdarstellungen, Gewaltdarstellungen, praktizierter Sprachgebrauch.
- Diese Seitenbeschreibung wird in den Quellcode der Internetseite geschrieben und durch ICRA oder jedes Programm, welches Kennzeichnungen nach dem PICS-Standard (Platform for Internet Content Selection) verarbeiten kann, ausgelesen.
- ICRA wird von den Benutzern auf ihren Rechnern installiert und lässt dann nur solche Angebote "passieren", die nach den Softwareeinstellungen durchgelassen werden sollen.
- ICRA nimmt keine rechtliche Bewertung von Internetinhalten vor.
- ICRA hält dem Zensurvorwurf stand, der oftmals gegenüber listen- und schlagwortbasierten Filtersystemen gemacht wird.
- ICRA ist ungeachtet des Kultur- und Sprachraums weltweit einsetzbar.
- ICRA ist sowohl für Webmaster wie auch für Benutzer kostenfrei.
Weitere Informationen zu ICRA.
Kontakt
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E-Commerce-Leitfaden
Wichtige Informationen zum erfolgreichen Aufbau und Betrieb eines Online-Geschäfts enthält der neue E-Commerce-Leitfaden. Ab Seite 48 und 62 auch zum Domain- und Fernabsatz-Recht.
Download (PDF, 11,8 MB)


Recht und Jugendschutz
"Werbung für Prostitution"
Am Freitag, 26. September 2008 veranstalten wir das Seminar "Werbung für Prostitution " in Frankfurt a.M. Für Mandanten und solche, die es noch werden wollen.
Weitere Informationen
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