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ICRA (Internet Content Rating Association)

  • ICRA verfolgt zum Jugendschutz im Internet das Konzept des Self-Labeling.
  • Der Anbieter einer Website beschreibt anhand eines Fragenkataloges, was auf seiner Website zu sehen ist in Bezug auf Themen wie etwa Nacktdarstellungen, Gewaltdarstellungen, praktizierter Sprachgebrauch.
  • Diese Seitenbeschreibung wird in den Quellcode der Internetseite geschrieben und durch ICRA oder jedes Programm, welches Kennzeichnungen nach dem PICS-Standard (Platform for Internet Content Selection) verarbeiten kann, ausgelesen.
  • ICRA wird von den Benutzern auf ihren Rechnern installiert und lässt dann nur solche Angebote "passieren", die nach den Softwareeinstellungen durchgelassen werden sollen.
  • ICRA nimmt keine rechtliche Bewertung von Internetinhalten vor.
  • ICRA hält dem Zensurvorwurf stand, der oftmals gegenüber listen- und schlagwortbasierten Filtersystemen gemacht wird.
  • ICRA ist ungeachtet des Kultur- und Sprachraums weltweit einsetzbar.
  • ICRA ist sowohl für Webmaster wie auch für Benutzer kostenfrei.

 

Weitere Informationen zu ICRA.

 

 

 

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Wichtige Informationen zum erfolgreichen Aufbau und Betrieb eines Online-Geschäfts enthält der E-Commerce-Leitfaden.

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Recht und Jugendschutz

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Am Samstag, 25. April 2009 veranstalteten wir das Seminar "Werbung für Prostitution" in Köln. Für Mandanten und solche, die es noch werden wollen.

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ICRA - Internet Content Rating Association


 

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