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Veranstaltung:

„Jugendschutz konkret – sicher und anonym per GeldKarte“

Die GeldKarte bietet Anbietern und Endkunden eine verlässliche und effektive Methode, um den Anforderungen des Jugendschutzgesetzes und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages gerecht zu werden.

Rund 30 Millionen aller ec- und Bankkarten mit Chip sind heute schon mit einem „Jugendschutzmerkmal“ ausgestattet und können somit zwei Funktionen übernehmen: Neben dem sicheren bargeldlosen Bezahlen ermöglichen sie auch den gesetzeskonformen Nachweis des Alters im Internet und (ab 2007 Pflicht) an Zigarettenautomaten.

Während der Veranstaltung wurden die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten der GeldKarte und ihre Vorzüge im Bereich des Jugendschutzes erläutert.

Programm

 

Termine:

15. Februar 2005, München
22. Februar 2005, Frankfurt
5. April 2005, Hamburg
12. April 2005, Berlin

 

Weitere Informationen:
www.initiative-geldkarte.de
www.geldkarte-jugendschutz.de

 

E-Commerce-Leitfaden

Wichtige Informationen zum erfolgreichen Aufbau und Betrieb eines Online-Geschäfts enthält der neue E-Commerce-Leitfaden. Ab Seite 48 und 62 auch zum Domain- und Fernabsatz-Recht.

Download (PDF, 11,8 MB)

Recht und Jugendschutz

"Werbung für Prostitution"

Am Freitag, 26. September 2008 veranstalteten wir das Seminar "Werbung für Prostitution " in Frankfurt a.M. Für Mandanten und solche, die es noch werden wollen.

Weitere Informationen


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