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Jugendschutz - Rechtsanwalt Marko Dörre
Die strengen deutschen Gesetze des Jugendschutzes gelten speziell für Unternehmen aus der Erotikbranche. Sowohl Angebote in Internet, TV und Mehrwertdiensten, wie auch Produktion, Automatenverleih, Laden- und Versandhandel unterliegen Jugendschutzgesetz, Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und Strafgesetzbuch.
Da bei Gesetzeverstößen sowohl Ordnungswidrigkeiten- und Indizierungsverfahren, als auch staatsanwaltliche Ermittlungen und Strafprozesse drohen, ist rechtskonformes Handeln empfohlen.
Neben der Beratung zum Jugendschutz stehe ich Ihnen als Jugendschutzbeauftragter zur Verfügung.
Weitere Themen des Jugendschutzes sind u.a. der Versandhandel pornografischer Medien, Altersverifikationssystem (AVS) und Jugendschutzprogramm.
Podiumsdiskussion zum Jugendmedienschutz anlässlich der Münchner Medientage 2005:
(von links nach rechts: Gabriele Schmeichel, Vorsitzende des FSM eV und Jugendschutzbeauftragte von T-Online; Manfred Helmes, Direktor der Landesmedienanstalt in Rheinland-Pfalz; Marko Dörre, Rechtsanwalt; Volker Lilienthal, Moderator; Elke Monssen-Engberding, Vorsitzende der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien; Wolf-Dieter Ring, Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz; Friedemann Schindler, Leiter von jugendschutz.net)
Gesetze:
§§ 184, 184c Strafgesetzbuch (StGB)
Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)
Evaluierung des JMStV
KJM-Jugendschutzrichtlinien (JuSchRiL)
KJM-Kriterien für Aufsicht im Internet
GVO-KJM, KJM-Kostensatzung
Entwurf des JMStV vom 21. Mai 2002, dazu beck-aktuell
Rundfunk-Staatsvertrag (RStV)
Behörden:
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)
Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM)
Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), Prüfer
jugendschutz.net (Vereinbarung der Länder)
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