Die strengen deutschen Gesetze des Jugendschutzes gelten besonders für Unternehmen aus der Erotikbranche. Sowohl Angebote in Internet, TV und Mehrwertdiensten, wie auch Produktion, Ladenhandel und eCommerce unterliegen Jugendschutzgesetz, Strafgesetzbuch und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.
Bei Gesetzeverstößen drohen staatsanwaltliche Ermittlungen und Strafprozesse, Ordnungswidrigkeiten- und Indizierungsverfahren sowie wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.
Neben der Beratung zum Jugendschutz stehe ich Ihnen auch als Jugendschutzbeauftragter zur Verfügung. Weitere Themen des Jugendschutzes sind u.a. der Versandhandel mit pornografischen Medien, Altersverifikationssysteme (AVS) und Jugendschutzprogramme.
Podiumsdiskussion zum Jugendmedienschutz anlässlich der Münchner Medientage 2005:

(von links nach rechts: Gabriele Schmeichel, Vorsitzende der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia (FSM) und Jugendschutzbeauftragte von T-Online; Manfred Helmes, Direktor der Landesmedienanstalt in Rheinland-Pfalz (LMK); Marko Dörre, Rechtsanwalt; Volker Lilienthal, Moderator; Elke Monssen-Engberding, Vorsitzende der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM); Wolf-Dieter Ring, Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM); Friedemann Schindler, Leiter von jugendschutz.net.)
