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Medienrecht
Der Schwerpunkt unserer anwaltlichen Beratung liegt im Bereich des Medienrechts. Das Medienrecht umfasst insbesondere das Internetrecht, Telekommunikationsrecht, Presse- und Verlagrecht sowie Film- und Fernsehrecht.
Fragen zu E-Mail-Marketing, Rechten an Domains, Software, elektronischem Zahlungsverkehr und Linkhaftung betreffen das Internetrecht. Die Rahmengesetzgebung des Internet fand 1997 mit dem Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz statt. Seitdem ist eine Vielzahl von neuen Regelungen hinzugekommen.
Das Telekommunikationsrecht ist geprägt durch einen ständigen Wandel. Zuletzt hat das Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er-/0900er-Mehrwertdiensterufnummern zu neuen Herausforderungen für Anbieter von Telefondienstleistungen und Dialern geführt. Premium-SMS und UMTS besitzen juristisches Potenzial.
Im Mittelpunkt des Presserechts stehen die Ansprüche auf Unterlassung, Gegendarstellung, Widerspruch und Schadensersatz aufgrund von Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Mandanten sind Betroffene der Medienberichterstattung.
Den kompletten Workflow eines Verlags umfasst das Verlagsrecht. Von der Beschaffung der Rechte an Texten und Bildern, über das Anzeigengeschäft, den Druck, Impressum, Pflichtexemplare, bis hin zum Vertrieb, Abonnement und der Remission. Für einige Printobjekte ist zudem die Vertriebsfreigabe erforderlich.
Das Film- und Fernsehrecht umfasst im Wesentlichen die Filmfinanzierungsberatung, das Lizenzgeschäft, Produktionsverträge, Verträge für Film- und Fernsehschaffende.
Weiterhin in den Bereich des Medienrechts fallen das Kunst- und Urheberrecht, der Datenschutz sowie steuerrechtliche Angelegenheiten.
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