Rechtsanwalt Marko Dörre berät zu den Grundfragen des Medienrechts, insbesondere zum Internetrecht, Telekommunikationsrecht und Rundfunkrecht. Spezielle Fragen des Medienrechts sind die rundfunkrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung sowie Ansprüche nach den Presse- und Informationsfreiheitsgesetzen.
