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Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht umfasst sowohl das Recht der Werbung als auch das Recht der Wettbewerbsbeschränkungen in Form vertraglicher Abmachungen marktbeherrschender Unternehmen und sonstigen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens. Ziel des Wettbewerbsrechts ist der Schutz von Konkurrenten und Kunden vor unlauterem Verhalten.
Typische Fragestellungen sind:
- Wann ist Werbung irreführend und damit unzulässig nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb?
- Wie können Anzeigen, Spots, E-Mail-Marketing, Telefon- und Internetwerbung rechtskonform gestaltet werden?
- In welcher Form ist vergleichende, emotionale oder verdeckte Werbung zulässig?
- Wann sind Gewinnspiele erlaubt?
Mit Wirkung zum 1. August 2001 sind das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung außer Kraft getreten. Damit stellt sich die Frage, inwieweit entsprechende Werbemethoden weiterhin durch das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb unzulässig sind.
Gegen wettbewerbswidriges Verhalten gehen Konkurrenten, Verbraucherzentralen und Wirtschaftsverbänden vor. Dies geschieht durch Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen und Klagen auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz.
Gesetze:
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Unterlassungsklagengesetz (UKlaG), Liste nach § 4 UKlaG
Behörden:
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
Bundeskartellamt
Kontakt
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